Weltfrieden |
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WeltfriedenDas Deutschland seit dem 01.08.1914 mit der Welt entweder im Krieg oder im Waffenstillstand steht und dass, das Besatzungsstatut immer noch gilt ist hierzulande weitgehend unbekannt. Dieser Status wird jedoch plausibel unter dem Vorbehalt der Vertragserfüllung des Zwei-plus-Vier-Vertrages, der noch nicht vollständig umgesetzt wurde. Das vereinte Deutschland ist souverän, nur ist es noch nicht konstituiert, deshalb gilt weiterhin das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und nicht wie vertraglich mit den Alliierten vereinbart, die Verfassung für das vereinte Deutschland; (vgl. hierzu die Art. 1 (4) Satz 1 i.V.m. Art. 2 Satz 2 sowie nach der Konstituierung des Vertragsstaates durch die Wahl einer Regierung, die Art. 8 i.V.m. Art. 9"). 1990 nahm die Kohl-Regierung das Londoner Schuldenabkommen (die Stundung von Reparationszahlungen bis zum Friedensvertrag) vom 27. Februar 1953 zum Anlass, das alliierte Friedensangebot von 1990 auszuschlagen, deshalb konnte ein Friedensvertrag bis heute nicht geschlossen werden. Des Weiteren ist die BRD nicht der Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs (Deutschland) und damit auch nicht berechtigt einen Friedensvertrag für Deutschland zu schließen. Demzufolge stellt sich die Frage wer dazu berechtigt ist? Antwort: "deutsche Staatsangehörige". Hierzulande werden Personen, die Inhaber eines Personalausweises sind wie Deutsche behandelt, damit gelten sie nicht als staatenlos (vgl. UN Übereinkommen zur Rechtsstellung Staatenloser Art. 1 (2) ii) i.V.m. Art. 27), wenigstens so lange wie per Definition gemäß Artikel 116 GG Deutsche im Sinne des Grundgesetzes geschützt sind, welches aber durch einen ungewissen Grundgrechtsschutz der EU ersetzt werden soll; vgl. hierzu auch Artikel 23 (1) GG. Jeder der sich darauf beruft Deutsche(r) zu sein, hat dies im "Zweifel" nachzuweisen, durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (vgl. AuslG_VwV 1.2.3.1). Nun, wie könnte das Problem gelöst werden? (1.) Die Deutschen im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit versammeln sich friedlich gemäß Artikel 8 GG (Versammlungsfreiheit) und werden (2.) unterstützt von den Deutschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Grundgesetzes, durch ihr Mandat. Deshalb bitten wir Sie alle im Personenstand 1. (Besitzer eines Staatsangehörigkeitsausweises) oder 2. (Besitzer eines Personalausweises) unsere Petition an die UN „Deutschland will den Friedensvertrag!“ zu unterstützen, mit dem Ziel der Welt den Frieden zurück zu bringen.Bitte unterstützen Sie unsere Petition für den Weltfrieden durch unterzeichnen und teilen. |
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